Superoperator wurde in den USA das US-Patent für ein „System zur Steuerung einer fahrzeugbezogenen Servicestelle“ erteilt. Ein entsprechendes Patent wurde dem Unternehmen bereits 2019 in Finnland rechtsgültig bestätigt.
„Nur sehr wenige ausländische Unternehmen schaffen es, dass ihr Produkt in den Vereinigten Staaten patentiert wird. Somit ist dies ein sehr wichtiger Schritt für uns bei der Digitalisierung der Waschanlagenbranche“, sagt Erkki Aminoff, CEO des finnischen Technologieunternehmens und Dienstanbieters Superoperator Oy.
Iiro Nurminen, IP-Verantwortlicher der Anwaltskanzlei Dottir, die Superoperator auf internationaler Ebene u. a. in Fragen des geistigen Eigentums vertritt, erläutert, wieso dieses Patent so wichtig ist:
„Im internationalen Handel ist es ein entscheidender Wettbewerbsvorteil für ein Unternehmen, wenn es dort sein geistiges Eigentum durchsetzen kann. Mit dem US-Patent hat Superoperator einen starken rechtlichen Hebel, um andere Unternehmen an der kommerziellen Nutzung seiner Erfindung zu hindern, sodass ich davon ausgehe, dass das Unternehmen nun noch erfolgreicher auf dem internationalen Markt sein wird. Das Recht am geistigen Eigentum hat üblicherweise erst dann einen wirtschaftlichen Wert, wenn man es auch vermarkten kann. Dazu muss aber eine Nachfrage vorhanden sein – und für das Produkt von Superoperator sehen wir gerade auf den internationalen Märkten eine sehr hohe Nachfrage. Der Wert eines Unternehmens lässt sich hervorragend mit Patenten und anderen eingetragenen Schutzrechten für geistiges Eigentum steigern.“
Die Serviceplattform von Superoperator wird in Finnland, Schweden, Norwegen, Deutschland, der Tschechischen Republik, den USA und Australien genutzt. 2015 hatte Superoperator Oy ein Patent für seine Erfindung zur Erkennung von Fahrzeugen und zur Bereitstellung mobiler Dienste für Pkw angemeldet. Das Patent wurde am 16. Januar 2019 in seiner ursprünglich angemeldeten Fassung in Finnland rechtsgültig, nachdem das finnische Patent- und Registeramt alle dagegen vorgebrachten Einsprüche zurückgewiesen hatte.
Dank der Technologie von Superoperator, die zur Digitalisierung von Waschanlagen eingesetzt wird, kann der Fahrer die Autowäsche auswählen, bezahlen und starten, ohne dafür sein Fahrzeug verlassen zu müssen. Diese kontaktlosen Vorgänge sind während der COVID-19-Pandemie und in Zeiten des Social Distancings sicher und bequem nutzbar.
Superoperator vergibt Lizenzen für seine patentierte Technologie an verschiedene Betreiber und entwickelt für sie ein maßgeschneidertes Netz mit digitalen, fahrzeugbezogenen Diensten. Ein weiteres Angebot von Superoperator ist die Nutzung seines eigenen digitalen Netzes, das markenübergreifend funktioniert.
Weitere Informationen zu diesem Thema erhalten Sie von
Erkki Aminoff, CEO von Superoperator Oy
Tel.: +358 400 500 564
E-Mail: erkki.aminoff@superoperator.com
oder von
Iiro Nurminen, IP-Leiter, Dottir Attorneys Ltd.
Tel.: +358 50 568 5940
E-Mail: iiro.nurminen@dottirlaw.com
Über Superoperator Oy
Superoperator ist ein weltweit tätiges Technologie- und Dienstleistungsunternehmen, das Waschanlagenbetreibern durch die Digitalisierung zu mehr Wachstum verhilft. Superoperators einzigartige, patentierte Lösung (FI 125585 B/15.12.2015 und US 10,810,566 B2/Oct. 20, 2020) umfasst alles, was man braucht, um eine Waschanlage in eine moderne, digital betriebene Anlage zu verwandeln. Zu den Kunden des Unternehmens zählen u. a. Axel Springer/Clever Waschen (Deutschland), Tommy’s Express (USA), Juhlapesu (Finnland), St1/Dirt and Tvätta (Schweden), Unipetrol/Benzina und MOL (Tschechische Republik) sowie EezyWash (Australien).
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